Die Ehefrauen des Propheten (s.a.a.s.) – Kontext, Qur’an und Rechte
Der Prophet Muhammad (s.a.a.s.) heiratete aus verschiedenen Gründen: soziale Verantwortung, Schutz von Witwen, Stärkung von Allianzen und spirituelle Vorbildfunktion. Der Qur’an erlaubte ihm – als Ausnahme (vgl. Qur’an 33:50) – mehr als vier Ehefrauen, was für andere Muslime nicht gilt (Qur’an 4:3).
Der Islam knüpft Polygynie an strenge Bedingungen: Gerechtigkeit unter den Frauen ist Pflicht (Qur’an 4:3), was laut Qur’an „niemals vollständig“ erreicht werden kann (Qur’an 4:129) – daher wird Monogamie empfohlen.
Missbrauch dieser Erlaubnis widerspricht islamischer Ethik. Die Ehe im Islam basiert auf gegenseitigem Respekt, freiem Willen, Versorgungspflicht des Mannes (nafaqa) und dem Recht der Frau auf Scheidung, Bildung und Eigentum.
Die Frauen des Propheten (s.a.a.s.) hatten einen besonderen Status, wurden jedoch nicht über das Gesetz gestellt (Qur’an 33:30-32). Einige von ihnen unterstützten die Ahl-ul-Bait (a.s.), andere traten ihnen später feindlich entgegen – was aus Sicht der Schia bedeutungsvoll ist.